Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gilt sie aufgrund ihrer unternehmensfreundlichen Regelungen für international tätige Unternehmen als hervorragender Standort für die Expansion. Der Expansionsprozess verläuft jedoch nicht immer unkompliziert. Bevor Sie mit der Einstellung von Mitarbeitern, der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Entwicklung eines Vergütungs- und Abfindungsplans beginnen können, müssen Sie eine Tochtergesellschaft in der Schweiz gründen oder eine geeignete Alternative finden. Zum Glück ist G-P eine vorteilhafte Alternative, die es Ihnen ermöglicht, schnell und gesetzeskonform mit dem Betrieb zu beginnen – ohne eine Tochtergesellschaft in der Schweiz gründen zu müssen.
Wie man eine Schweizer Tochtergesellschaft gründet
Wenn Sie sich für die Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft entscheiden, müssen Sie zuvor verschiedene Faktoren recherchieren und besprechen. Die verschiedenen Kantone der Schweiz können die Entscheidung für den Sitz der Firmenzentrale erschweren, da jeder Kanton eigene Gesetze bezüglich des Gesellschaftsvertrags hat. Es ist unerlässlich, die Nebengesetze jedes Kantons zu recherchieren und herauszufinden, welcher Bereich am besten für Ihre Branche oder Ihr Unternehmen geeignet ist. Sie können einen Standort auch auf der Grundlage bestehender Handelsabkommen oder -beziehungen wählen.
Auch die Sprache muss berücksichtigt werden. Die Schweiz hat 4 Landessprachen — Französisch, Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch. Die meisten Bürger sprechen Deutsch; allerdings handelt es sich dabei oft um eine schweizerdeutsche Variante des Standarddeutschen. Die meisten Geschäftsvorgänge werden auf Deutsch, Italienisch und Französisch abgewickelt, nicht auf Englisch. Daher benötigen Sie Mitarbeiter von Einstellung, die diese Sprachen beherrschen, oder Sie müssen einen Übersetzer finden.
Sie müssen außerdem entscheiden, welche Unternehmensstruktur für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Die 3 häufigsten vorkommenden Strukturen sind Verbindungsbüros, Zweigstellen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Eine private, haftungsbeschränkte Gesellschaft ist die beliebteste Form der Tochtergesellschaft. Um diese Art von Tochtergesellschaft zu gründen, müssen Sie Folgendes tun:
- Überprüfen Sie den Handelsnamen.
- Einzahlung des eingezahlten Kapitals bei einer Bank, mit einem Mindestkapital von CHF 100,000.
- Erstellen und reichen Sie eine Gründungsurkunde ein.
- Ernennen Sie mindestens 1 Direktoren, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Reichen Sie die Erklärungsformulare ein.
- Eintragung im Handelsregister.
- Wählen Sie einen Kanton für den Hauptsitz.
- Die Stempelsteuer ist nach Erhalt des Steuerbescheids per Post bei der Post oder Bank zu entrichten.
- Lassen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
- Melden Sie die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an.
Schweizerische Nebengesetze
Die Schweiz stellt keine Beschränkungen für international Inhaberschaften auf, jedoch ist für jede Unternehmensform der Wohnsitz von mindestens 1 Personen in der Schweiz erforderlich. Personen außerhalb der EU, die eine Tochtergesellschaft in der Schweiz betreiben oder international Teammitglieder in die Region versetzen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis.
Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, finden die Regeln für EU-Einwanderung und Visa keine Anwendung. Die Schweiz ist jedoch Mitglied des Schengen-Raums, sodass ein offener Zugang zwischen der Schweiz und anderen Ländern wie Deutschland und Frankreich besteht. Da Sie jemanden benötigen, der in der Schweiz lebt und arbeitet, um die Tochtergesellschaft zu leiten, müssen Sie auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorteile der Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft
Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist der erste Schritt zur Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Die Gründung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet noch mehr Vorteile, da sie sowohl die Tochtergesellschaft als auch die Muttergesellschaft schützt. Die Tochtergesellschaft kann unabhängig von der Muttergesellschaft agieren und eine Geschäftsstruktur nutzen, die der Schweizer Kultur entspricht. Sollte die Tochtergesellschaft erhebliche Verluste erleiden, wäre die Muttergesellschaft davon nicht betroffen.
G-P bietet jedoch eine vorteilhafte Alternative zur Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft. Bei uns können Unternehmen den langwierigen und komplizierten Einrichtungsprozess vermeiden und schnell mit dem Betrieb beginnen. Wir kennen alle Feinheiten des Schweizer Arbeitsrechts, sodass Sie sich keine Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen müssen.
Weitere wichtige Überlegungen
Sie benötigen viel Zeit und Geld, um selbst eine Schweizer Tochtergesellschaft zu gründen. Möglicherweise müssen Sie mehrmals in die Schweiz und zurück reisen, und für bestimmte Teile des Prozesses können neben dem anfänglichen Kapital zusätzliche Mittel erforderlich sein. Schließlich müssen Sie alle schweizerischen Nebengesetze kennen oder einen Berater hinzuziehen, der Ihnen dabei helfen kann, die Einhaltung während des gesamten Prozesses sicherzustellen.
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