Da es von kurz- und langfristigen Aufenthaltserlaubnissen über spezielle Arbeitserlaubnisse bis hin zu Visa für Selbstständige alles gibt, kann es schwierig sein, herauszufinden, welches Visum Arbeitnehmer benötigen, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen.
Arten von Arbeitsvisa in der Schweiz
Bevor Unternehmen sich mit den verschiedenen Arten von Arbeitsgenehmigungen befassen, sollten sie wissen, dass die Anforderungen je nach Nationalität unterschiedlich sind. Bürger aus den Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) stehen vor weniger Hürden und unterliegen keinen internationalArbeitskräftequoten (mit Ausnahme kroatischer Staatsangehöriger).
Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums; daher ermöglicht ein Schweizer Visum die freie Einreise in andere Mitgliedsländer. Wenn Sie EU-/EFTA-Staatsangehörige einstellen, können diese sich für 1 der folgenden Optionen bewerben:
- Aufenthaltserlaubnis L: Diese Aufenthaltserlaubnis eignet sich für Kurzzeitbewohner, die weniger als ein Jahr in der Schweiz leben möchten. Bewerber benötigen einen Arbeitsvertrag mit einer Gültigkeitsdauer von 3 bis 12 Monaten; die Visumsdauer entspricht dieser Laufzeit.
- Bewilligung B: Ausländer, die länger als ein Jahr in der Schweiz leben möchten, können eine Bewilligung B beantragen, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben.
- Genehmigung G: Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber in einer Grenzzone wohnen, können eine Genehmigung der Klasse G beantragen. Sie müssen mindestens einmal pro Woche zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Schweizer Arbeitsvisums
Für Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten sowie für kroatische Staatsangehörige hat die Schweizer Regierung Quoten eingeführt, die die Anzahl der jährlich vergebenen Genehmigungen begrenzen. Sobald die Quote erreicht ist, müssen Ausländer ein weiteres Jahr warten, bevor sie die Genehmigung beantragen können. Da die Schweiz aus 26 Kantonen bzw. Mitgliedstaaten besteht, variieren die Anforderungen auch je nach Standort.
Bürger von Nicht-EU-/EFTA-Staaten unterliegen zahlreichen Auflagen. Beispielsweise müssen Nicht-Schweizer Staatsangehörige in ihrem Kanton über ein gewisses Maß an fließenden und schriftlichen Kenntnissen der vorherrschenden Sprache verfügen.
Weitere Qualifikationen und Anforderungen sind:
- Besetzung einer hochqualifizierten Position
- Besitz eines Universitäts- oder vergleichbaren Abschlusses einer Hochschule
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars
- Bereitstellung von 2 Passfotos
- Vorlage des Originalpasses und von Kopien früherer Visa
- Sicherstellen, dass 2 Passseiten leer sind
Auch Arbeitgeber müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Zunächst müssen die Unternehmen nachweisen, dass es nicht möglich war, einen qualifizierten lokalen Mitarbeiter aus der Schweiz für die Stelle zu finden. Die Unternehmen müssen außerdem den Bedarf für die offene Stelle erläutern und nachweisen, dass diese auch Schweizer Bürgern ausgeschrieben wurde.
Bewerbungsprozess
Die Schweiz überlässt viele Regierungsentscheidungen den einzelnen Kantonen. Dies verändert den Bewerbungsprozess und die Kosten je nach Region und wird auch vom Herkunftsland des Mitarbeiters beeinflusst. Das Antragsformular für jede einzelne kantonale Behörde finden Sie auf den Webseiten der Kantone.
Weitere wichtige Überlegungen
EU- und EFTA-Staatsangehörige mit einer Schweizer Aufenthaltserlaubnis oder Kurzzeitaufenthaltserlaubnis dürfen Folgendes mitbringen:
- Ihre Ehegatte sowie ihre eigenen Kinder oder die Kinder ihrer Ehegatte (die jünger als 21 sind oder Unterstützung erhalten).
- Ihre eigenen Eltern oder die Eltern ihrer Ehegatte, die Unterstützung erhalten (diese Option steht Schülern nicht zur Verfügung).
Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Nationalität der Familienmitglieder.
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