Sich im komplexen ungarischen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, stellt für Unternehmen, die expandieren und gleichzeitig die lokalen Gesetze einhalten wollen, eine erhebliche Herausforderung dar. Ein Arbeitgeber of Record (Employer of Record) bietet eine optimierte Lösung, mit der Sie Mitarbeiter in Ungarn einstellen können, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen. Die Nutzung von Software-as-a-Service-Employer-of-Record-Diensten kann den Einstellungsprozess erheblich vereinfachen, indem sie umfassende Unterstützung für die Geschäftserweiterung bietet. Ein Employer of Record fungiert als rechtlicher Arbeitgeber und übernimmt die Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialleistungen, Steuern und die Einhaltung der Personalvorschriften, während Sie die tägliche Arbeit Ihrer Mitarbeiter leiten.
Als globaler Experte für Employer of Record übernimmt G-P die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einhaltung bewährter Verfahren im Arbeitsvertragsrecht, die Abwicklung gesetzlicher und marktüblicher Sozialleistungen sowie weitere administrative Dienstleistungen. Sie können beruhigt sein, denn Ihre Personalbeschaffung und -anstellung in Ungarn wird von einem Team engagierter Experten abgewickelt. G-P stellt Unternehmen die Ressourcen zur Verfügung, die sie benötigen, um schnell globale Talente in 180+ Ländern zu rekrutieren.
Stellenangebote in Ungarn
Das ungarische Arbeitsgesetzbuch bietet Arbeitnehmern einen starken Schutz und enthält spezifische Regelungen zu Arbeitsverträgen, Kündigung und Sozialleistungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert lokales Fachwissen, um die Konformität zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden. Ein Arbeitgeber of Record (Employer of Record) in Ungarn bietet eine optimierte Lösung, die es Ihnen ermöglicht, Einstellung Talent gesetzeskonform durchzuführen, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen.
Bei der Aushandlung von Anstellungsbedingungen mit einem Fachmann in Ungarn ist es hilfreich, die folgenden gesetzlichen und marktüblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Vereinfachen Sie die Personalbeschaffung in Ungarn mit einem Arbeitgeber-Register.
Ein Arbeitgeber of Record vereinfacht international Expansion, indem er die Komplexität der lokalen Arbeitsgesetze, der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie des Personalwesens übernimmt, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. So kann Ihnen ein Employer of Record bei der Personalbeschaffung in Ungarn helfen:
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Gewährleistete Einhaltung der Vorschriften: Navigieren Sie mit fachkundiger Beratung durch Ungarns strenge Arbeitsgesetze, einschließlich Arbeitsverträge, Kündigungsregeln und Sozialleistungen.
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Schneller Markteintritt: Stellen Sie schnell Mitarbeiter in Ungarn ein, ohne eine lokale juristische Person gründen zu müssen, und beschleunigen Sie so Ihre Expansion erheblich.
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Optimierte Lohn- und Steuerabwicklung: Ein Employer of Record übernimmt alle Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und anderer gesetzlicher Abzüge, und gewährleistet so Genauigkeit und Einhaltung der Vorschriften.
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Umfassende Unterstützung im Personalwesen: Von der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen in ungarischen Forint (HUF) bis hin zur Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Krankengeld bietet ein Employer of Record umfassende administrative Unterstützung im Personalwesen.
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Risikominderung: Reduzieren Sie Ihr Risiko, rechtliche und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Vorschriften auf einem ausländischen Markt zu erleiden.
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Zugang zu lokalem Fachwissen: Profitieren Sie von fundierten Kenntnissen der ungarischen Beschäftigungspraktiken, einschließlich der Leistungen nach Marktnorm und der Kündigungsbestimmungen.
Arbeitsverträge in Ungarn
In Ungarn sind Arbeitsverträge standardmäßig unbefristet. Befristete Verträge sind zulässig, dürfen aber einschließlich Verlängerungen insgesamt 5 Jahre nicht überschreiten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen schriftlichen Arbeitsvertrag in ungarischer Sprache bereitzustellen. Der Vertrag muss zumindest die Grundvergütung und die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters festlegen; es empfiehlt sich jedoch, auch umfassende Bestimmungen über Abfindung, Sozialleistungen, Aufgaben, Arbeitszeiten und Kündigungsbedingungen aufzunehmen.
In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in ungarischen Forint (HUF) angegeben sein.
Ein Employer of Record in Ungarn unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften für Arbeitsverträge, indem er umfassende administrative Unterstützung im Personalwesen bietet, einschließlich der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verträge den strengen ungarischen Arbeitsgesetzen entsprechen, die schriftliche Arbeitsverträge in ungarischer Sprache vorschreiben, in denen mindestens die Grundvergütung und die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters angegeben sind. Durch die Nutzung der lokalen Expertise eines Employer of Record können Unternehmen diese Vorschriften einhalten und potenzielle Strafen vermeiden.
Arbeitszeiten und Überstunden in Ungarn
Eine Standard-Arbeitswoche umfasst 40 Stunden, typischerweise 8 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche. Die jährliche Höchstgrenze für Überstunden beträgt 250 Stunden und kann im Rahmen eines Tarifvertrags auf 300 Stunden erhöht werden. Für Überstunden, die an einem regulären Arbeitstag geleistet werden, wird ein Lohnzuschlag von 50% gezahlt. Für Überstunden, die an einem wöchentlichen Ruhetag oder einem gesetzlichen Feiertag geleistet werden, beträgt der Zuschlag 100%. Alternativ kann ein Mitarbeiter anstelle des Zuschlags auch bezahlte arbeitsfreie Zeiten erhalten.
Ein Employer of Record in Ungarn unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, indem er die Komplexität von Feiertagen, Jahresurlaub, Erholungsurlaub und Elternurlaub gemäß dem ungarischen Arbeitsgesetzbuch regelt. Dies umfasst die Sicherstellung der korrekten Bezahlung von Feiertagen, die korrekte Berechnung und Nachverfolgung der steigenden Jahresurlaubsansprüche auf der Grundlage des Alters und der Anzahl der Kinder, die Verwaltung des 15-tägigen vom Arbeitgeber bezahlten Erholungsurlaubs und der anschließenden staatlichen Leistungen sowie die Überwachung der verschiedenen Familienurlaubsregelungen wie Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaubsleistungen und -ansprüche. Durch die Übernahme dieser administrativen Aufgaben stellt ein Employer of Record sicher, dass Unternehmen die lokalen Vorschriften einhalten, potenzielle Strafen vermeiden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Gesetzliche Feiertage in Ungarn
In Ungarn gibt es 11 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag haben:
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Neujahrstag (Januar 1)
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1848 Tag der Revolution ( 15 März )
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Karfreitag
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Ostermontag
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Tag der Arbeit (Mai 1)
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Pfingstmontag
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Stephanstag (August 20)
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1956 Tag der Revolution (Oktober 23)
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Allerheiligen (November 1)
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Weihnachtstag (Dezember 25)
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Zweiter Weihnachtstag (Dezember 26)
Jahresurlaub in Ungarn
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 20 Tage Jahresurlaub. Diese Zulage nimmt mit dem Alter zu und erreicht ein Maximum von 30 Tagen:
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Grundanspruch: 20 Tage
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Ab dem Alter 25: 21 Tagen
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Ab dem Alter 45: 30 Tagen (jeweils 1 zusätzliche Tage alle 2-3 Jahre zwischen dem Alter 25 und 45)
Eltern erhalten zusätzliche Urlaubstage für Kinder unter 16:
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1 Kind: 2 zusätzliche Tage
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2 Kinder: 4 zusätzliche Tage
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Mehr als 2 Kinder: 7 zusätzliche Tage
Die Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen erhalten zusätzlich 2 Urlaubstage pro Kind.
Krankheitsurlaub in Ungarn
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Tage Genesungsurlaub pro Jahr, der vom Arbeitgeber mit 70% ihrer Abwesenheitspauschale bezahlt wird. Nach dem 15 . Tag erhält der Mitarbeiter ein Krankengeld (táppénz) von der staatlichen Krankenversicherung. Diese Leistung beträgt in der Regel 50%-60% des durchschnittlichen Gehalts des Mitarbeiters (vorbehaltlich einer Obergrenze), wobei die Kosten zwischen dem Staat und dem Arbeitgeber aufgeteilt werden.
Familienurlaub in Ungarn
Ungarn bietet verschiedene Arten von Familienurlaub an:
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Mutterschaftsurlaub in Ungarn (CSED): Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 24 Wochen ununterbrochenen Urlaub, der bis zu 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen kann. Das Mutterschaftsgeld beträgt 100% des Bruttotagesentgelts des Mitarbeiters und ist von der persönlichen Einkommensteuer befreit.
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Vaterschaftsurlaub in Ungarn: Väter haben Anspruch auf 10 Arbeitstage Urlaub, der in bis zu zwei Abschnitten innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt oder Adoption genommen werden kann. Für die ersten 5 Tage wird eine Abwesenheitsgebühr von 100% erhoben, für die darauffolgenden 5 Tage eine Gebühr von 40%.
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Elternurlaubsgeld in Ungarn (GYED): Nach dem Ende des Mutterschutzurlaubs kann ein Elternteil Elternurlaubsgeld bis zum 2 Lebensjahr des Kindes beziehen. Die Leistung beträgt 70% ihres vorherigen Einkommens, begrenzt auf 70% des doppelten nationalen Mindestlohns.
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Elternzeit in Ungarn: Zusätzlich zu den oben genannten Regelungen hat jeder Elternteil Anspruch auf 44 Arbeitstage Elternurlaub bis zum 3rd Geburtstag seines Kindes, sofern er mindestens 1 Jahre im Unternehmen beschäftigt ist. Dieser Urlaub wird mit 10% der Abwesenheitspauschale vergütet.
Krankenversicherung und Zusatzleistungen in Ungarn
Ungarn verfügt über ein öffentliches Gesundheitssystem, das durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird und allen Einwohnern medizinische Versorgung bietet. Während das öffentliche System umfassend ist, ist das Angebot einer privaten Krankenversicherung eine gängige Zusatzleistung, die von Arbeitgebern genutzt wird, um Top-Talente zu gewinnen und zu binden.
Ein Employer of Record in Ungarn kann Unternehmen bei der Krankenversicherung und Zusatzleistungen unterstützen, indem er ihnen hilft, eine private Krankenversicherung anzubieten – ein gängiges Zusatzangebot, um Top-Talente zu gewinnen und zu binden. Während Ungarn die öffentliche Gesundheitsversorgung über Sozialversicherungsbeiträge bereitstellt, gewährleistet die Expertise eines Arbeitgebers für die Verwaltung dieser Zusatzleistungen eine effiziente und den lokalen Gepflogenheiten entsprechende Verwaltung.
Kündigung und Abfindung in Ungarn
Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vereinbart werden. Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 3 Monate und kann nur im Rahmen eines Tarifvertrags auf 6 Monate verlängert werden.
Die Mindestkündigungsfrist für eine Kündigung durch eine der Parteien beträgt 30 Tage. Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:
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Nach 3 Jahren: 35 Tagen
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Nach 5 Jahren: 45 Tagen
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Nach 8 Jahren: 50 Tagen
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Nach 10 Jahren: 55 Tagen
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Nach 15 Jahren: 60 Tagen
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Nach 18 Jahren: 70 Tagen
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Nach 20 Jahren: 90 Tagen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzliche Abfindung, wenn sie vom Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen oder aus Gründen, die mit der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängen, gekündigt werden. Der Anspruch beginnt nach 3 Jahren der Beschäftigung:
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3-4 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monatsgehalt
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5-9 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monatsgehälter
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10-14 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monatsgehälter
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15-19 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monatsgehälter
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20-24 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monatsgehälter
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25+ Jahre der Beschäftigung: 6 Monatsgehälter
Die Abfindung erhöht sich um weitere 1-3 Monate, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 5 Jahren vor Erreichen des Rentenalters beendet wird.
Steuern und Sozialversicherung in Ungarn
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ungarn umfasst die Verwaltung der folgenden wichtigen Aspekte:
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Persönliche Einkommensteuer in Ungarn (SZJA): Von der Bruttovergütung des Mitarbeiters wird ein Pauschalsatz von 15% abgezogen.
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Social in Ungarn (Arbeitnehmer): Arbeitnehmer zahlen einen einheitlichen, konsolidierten Beitrag 18.5% ihres Bruttogehalts.
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Social in Ungarn (Arbeitgeber): Arbeitgeber tragen 13% der Bruttovergütung des Mitarbeiters bei.
Die Wahl des richtigen Employer of Record in Ungarn
Bei der Auswahl eines Arbeitgebers in Ungarn sollten Sie die folgenden Schlüsselfaktoren berücksichtigen, um die Einhaltung der Vorschriften und eine effiziente globale Expansion zu gewährleisten:
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Fachkompetenz im Bereich Compliance: Der Arbeitgeber sollte über fundierte Kenntnisse des ungarischen Arbeitsrechts, einschließlich des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz I von 2012), und der lokalen Steuervorschriften verfügen. Dies gewährleistet, dass alle Beschäftigungspraktiken, von der Vertragserfüllung bis zur Kündigung, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
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Umfassendes Serviceangebot: Ein zuverlässiger EOR-Partner sollte sich um alle Aspekte der Beschäftigung kümmern, einschließlich Gehaltsabrechnung, Steuerüberweisungen, Verwaltung von Sozialleistungen, Urlaubsmanagement und Austrittsprozess.
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Lokales Marktverständnis: Suchen Sie nach einem Employer of Record mit einer starken Präsenz vor Ort oder nachgewiesener Erfahrung in Ungarn, da dies oft ein besseres Verständnis der Marktnormen und kulturellen Nuancen anzeigt, die sich auf die Mitarbeiterbeziehungen auswirken können.
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Skalierbarkeit und Flexibilität: Der Employer of Record sollte in der Lage sein, Ihren Einstellungsanforderungen gerecht zu werden, unabhängig davon, ob Sieeinen einzelnen Mitarbeiter oder ein globales Team einstellen, und sich an mögliche Änderungen in Ihrer globalen Expansionsstrategie anpassen können.
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Technologie und Integration: Eine moderne, Künstliche Intelligenz-gestützte Plattform, die die Einarbeitung, die Verwaltung und die Bezahlung von Mitarbeitern vereinfacht und sich in bestehende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-, Professional Employer Organization- oder Gehaltsabrechnungssysteme integrieren lässt, kann den Betrieb erheblich rationalisieren.
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Transparenz und Kommunikation: Wählen Sie einen Employer of Record, die klare Kommunikationskanäle, transparente Preispolitik und regelmäßige Updates über Compliance-Änderungen bietet.
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Ruf und Referenzen: Recherchieren Sie den Ruf des Employer of Record, die Kundenberichte und die Anerkennung in der Branche, um sicherzustellen, dass sie eine Erfolgsbilanz in Bezug auf Zuverlässigkeit und Erfolg vorweisen können.
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Datensicherheit und Compliance. Stellen Sie sicher, dass Ihr Employer of Record strengenDatensicherheitsprotokollen wie der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Dies ist entscheidend für den Schutz sensibler Mitarbeiterdaten und die Einhaltung der Vorschriften.
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