Bevor Sie irgendwelche Schritte unternehmen können, um in Ungarn mit der Arbeit zu beginnen, müssen Sie eine Tochtergesellschaft im Land gründen. Allein dieser Schritt kann einige Monate dauern und Sie daran hindern, andere wichtige Aufgaben wie die Einstellung von Mitarbeitern, die Beschaffung von Sozialleistungen und die Einrichtung Ihrer Lohnbuchhaltung anzugehen. Darüber hinaus müssen Sie in jedem Schritt des Gesellschaftsvertragsverfahrens die ungarischen Nebengesetze beachten.
G-P bietet eine einfachere Alternative. Anstatt sich die Zeit zu nehmen, alle anwendbaren Gesetze für Tochtergesellschaften zu erlernen und eine Tochtergesellschaft zu gründen, können Sie unsere internationale Unternehmensinfrastruktur nutzen, um innerhalb von Minuten, nicht Monaten, mit der Arbeit zu beginnen. Wir kümmern uns um die Einhaltung der Vorschriften, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Wie man eine ungarische Tochtergesellschaft gründet
Die Gründung einer ungarischen Tochtergesellschaft hängt von betriebswirtschaftlichen Faktoren und den für Ihr Unternehmen geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Die ungarischen Nebentätigkeitsgesetze können je nach Branche, Art des Geschäfts und anderen Faktoren variieren. Wir empfehlen Ihnen, die Art Ihres Unternehmens, das Sie in Ungarn betreiben möchten, detailliert zu beschreiben, um zu erfahren, was der Gesellschaftsvertragsprozess beinhaltet.
Der regulatorische Rahmen ändert sich auch je nachdem, welche Art von ungarischer Tochtergesellschaft Sie gründen. Sie können zwischen mehreren verschiedenen Strukturen wählen, darunter eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung (LLC), ein privates Unternehmen mit beschränkter Haftung, eine öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Niederlassung oder eine kommerzielle Repräsentanz.
Viele Unternehmen gründen eine GmbH, weil dies für alle Beteiligten Vorteile bietet. Die Schritte zur Gründung einer ungarischen Tochtergesellschaft als GmbH umfassen:
- Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt in Ungarn
- Registrierung über eine im Inland ansässige Anwaltskanzlei
- Eröffnung eines örtlichen Bankkontos
- Einzahlung von mindestens 50% des Aktienkapitals
- Antragstellung beim Registergericht
- Anmeldung zur kommunalen Unternehmenssteuer beim Finanzamt der Gemeinde und der Ungarischen Handelskammer und Industrie
- Anmeldung zur Sozialversicherung beim Nationalen Krankenversicherungsamt
Ungarische Nebengesetze
Die ungarischen Gesetze für Tochtergesellschaften variieren je nach Ihrem Standort innerhalb des Landes und der Struktur Ihrer Tochtergesellschaft. Eine LLC kann auch mit nur 1 Mitgliedern gegründet werden, jedoch können Mitglieder nicht durch öffentliche Angebote angeworben werden. Die Haftung aller Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt.
Sie müssen einen Aufsichtsrat einsetzen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist und Sie jedes Jahr mehr als 200 Vollzeitbeschäftigte haben. Alle LLCs benötigen mindestens 1 Geschäftsführer, der die täglichen Geschäfte der Tochtergesellschaft leitet. Die Kosten für eine Firmengründung in Ungarn sind oft höher als in anderen Ländern, da man 3 Millionen HUF an Investitionskapital benötigt. Zusätzlich fällt eine Registrierungsgebühr von HUF 100,000 an.
Vorteile der Gründung einer ungarischen Tochtergesellschaft
Sobald Sie den Einrichtungsprozess der ungarischen Niederlassung durchlaufen haben, sind Sie bereit, in Ungarn zu arbeiten. Die beschränkte Haftung einer LLC kann auch für Ihre Tochtergesellschaft und Ihre Muttergesellschaft von Vorteil sein. Ihre Muttergesellschaft ist vor Rechtsstreitigkeiten und anderen Risiken geschützt, und Ihre Tochtergesellschaft kann Geschäftspraktiken einführen, die der ungarischen Kultur entsprechen.
Auch wenn Sie durch die Gründung einer Tochtergesellschaft die Vorteile einer Tätigkeit in Ungarn nutzen können, müssen Sie dafür viel Zeit und Geld investieren. G-P hilft Ihnen dabei , in Ungarn ohne Unternehmensgründung eine Tätigkeit aufzunehmen. Wir werden unsere ungarische Tochtergesellschaft nutzen, um Ihre Arbeitszeit von einigen Monaten auf wenige Tage zu verkürzen.
Weitere wichtige Überlegungen
Da die ungarischen Tochtergesellschaftsgesetze vorschreiben, dass international Unternehmen für den Gesellschaftsvertragsprozess einen Anwalt beauftragen müssen, müssen Sie einen vertrauenswürdigen Experten finden und ihm zusätzlich zu den fixen Registrierungskosten eine Provisionsgebühr zahlen. Das kann die Kosten für nur einen Arbeitsschritt auf bis zu HUF 260,000 treiben.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn des Einrichtungsprozesses der ungarischen Tochtergesellschaft mit Ihrer Buchhaltung abzusprechen. Sie können Ihnen helfen, sich auf alle anfallenden Kosten vorzubereiten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen über die notwendigen Mittel verfügt.
Erschließen Sie neue Märkte mit G-P — es sind keine neuen Unternehmen erforderlich.
Besiegen Sie die Konkurrenz und erschließen Sie neue Märkte innerhalb von Minuten, nicht Monaten, mit G-P. Wir haben unser branchenführendes TEAM von HUMAN RESOURCES- und Rechtsexperten vor Ort mit unserer Global Employment Platform™ (Globale Beschäftigungsplattform) #1 kombiniert, um Ihnen zu helfen, in 180+ Ländern regelkonform einzustellen, sodass Sie keine lokalen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen müssen.
Angebot anfordern, um mehr darüber zu erfahren, wie wir den globales Wachstum optimieren können.


