Als Teil der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums ist Ungarn ein attraktiver Standort für international Unternehmen und Talente. Wenn Ihr Unternehmen jedoch plant, einen neuen Standort in Ungarn zu eröffnen, müssen Sie sich vor dem Aufbau Ihres Teams mit allen relevanten Vorschriften und Gesetzen bezüglich Arbeitsvisa und -genehmigungen vertraut machen.
Arten von Arbeitsvisa in Ungarn
Alle Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten, Nicht-EWR-Staaten und Nicht-Schweizern benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in Ungarn leben und arbeiten zu dürfen. Arbeitgeber fungieren als Sponsoren der Bewerbung und sind für den Großteil des Prozesses verantwortlich, einschließlich der Bereitstellung von Dokumenten an die Einwanderungsbehörden. Zu den Genehmigungsoptionen gehören unter anderem:
- Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken: Diese Erlaubnis berechtigt den Antragsteller, ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber in Ungarn einzugehen und sich bis zu 3 Jahre lang im Land aufzuhalten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die ungarische Karte und die EU-Blaue Karte sind Arten von Aufenthaltserlaubnissen für Beschäftigungszwecke, die speziell für hochqualifizierte Arbeitnehmer konzipiert wurden.
- Gastarbeitererlaubnis: Ab 2023 November können sich Drittstaatsangehörige bis zu 2 Jahre in Ungarn aufhalten, mit der Option, diese um 1 weitere Jahre zu verlängern. Nur bestimmte Arbeitgeber, die für bestimmte Positionen einstellen, qualifizieren sich für Gastarbeitergenehmigungen. Diese Genehmigungen gelten für Gastarbeiter in Tätigkeiten, die keine Qualifikation erfordern, oder für solche mit einer primären oder sekundären Qualifikation, für Personen, die sich als Arbeitnehmer in Ungarn aufhalten.
Voraussetzungen für den Erhalt eines ungarischen Arbeitsvisums
Unternehmen müssen für alle ihre Mitarbeiter, die nicht aus der EU/dem EWR oder der Schweiz stammen, Arbeitsgenehmigungen einholen.
Folgender Prozess muss eingehalten werden:
- Stellenanzeige: Zunächst müssen Unternehmen die offene Stelle 15 Tage lang beim ungarischen Arbeitsamt ausschreiben. In diesem Zeitraum können sich arbeitslose ungarische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von EWR-Staaten oder der Schweiz für die Stelle bewerben.
- Personalbedarfsanforderung: Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist müssen Arbeitgeber eine gültige Personalbedarfsanforderung bei der regionalen Niederlassung des Arbeitsamtes einreichen.
- Quoten und Beschränkungen: Ungarn hat Quoten für international Mitarbeiter. Die Quote basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Arbeitsplatzbedarf des Vorjahres.
Von dort aus können Unternehmen dem allgemeinen oder dem vereinfachten Verfahren folgen. Das Arbeitsamt wird innerhalb von 10 bis 30 Tagen eine endgültige Entscheidung über die Arbeitserlaubnis treffen.
Bewerbungsprozess
Für jedes ungarische Arbeitsvisum gilt ein anderes Antragsverfahren. Beispielsweise könnten einige Arbeitnehmer Anspruch auf eine EU Blue Card haben. Sie werden Folgendes benötigen:
- Besitzen Sie ein gültiges Reisedokument?
- Bescheinigen Sie den Zweck ihrer Ein- und Ausreise.
- Die gesetzlichen Beschäftigungsbedingungen erfüllen
- Haben Sie eine umfassende Krankenversicherung?
- Geben Sie eine gültige Adresse für ihren Aufenthalt in Ungarn an.
Das Bewerbungsverfahren umfasst die Einreichung eines gültigen Reisepasses, biometrischer Daten, eines Bewerbungsformulars und der oben genannten Dokumente. Nach Genehmigung der EU Blue Card erteilt die regionale Direktion die Erlaubnis zur Ausstellung eines Aufenthaltsvisums und benachrichtigt die Konsularbeamten.
Weitere wichtige Überlegungen
Wenn Sie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschäftigen möchten, denken Sie daran, dass Sie keine Beschäftigungsvereinbarung abschließen oder Arbeitsgenehmigungen einholen müssen. Allerdings müssen Sie das Arbeitsamt über die Beschäftigung informieren und bestimmte Daten angeben, darunter die Anzahl der Beschäftigten sowie deren Alter, Staatsangehörigkeit, Qualifikationen und mehr. Das ungarische Arbeitsamt wird die Benachrichtigung überprüfen, die Sie 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahren sollten.
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