Ungarns Lage macht das Land ideal für die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen mit anderen mitteleuropäischen Ländern. Bevor Sie diesen Schritt wagen und Ihr globales Team aufbauen können, müssen Sie zunächst Ihre Gehaltsabrechnung in Ungarn einrichten.

Als globaler Employer of Record (EOR) verstehen wir die Schwierigkeiten einer Expansion. Mit uns können Sie schnell und unkompliziert nach Ungarn expandieren, ohne sich mit der Gründung eines Unternehmens oder der Einrichtung einer eigenen Lohnbuchhaltung herumschlagen zu müssen. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle Aspekte der Compliance und des Arbeitsrechts vor Ort, sodass Sie Ihre Zeit und Energie in die Führung Ihres Unternehmens investieren können.

Steuerregeln in Ungarn

Arbeitgeber müssen die korrekten Steuerbeiträge leisten, um die Vorschriften einzuhalten. Beispielsweise beträgt der gesetzliche Sozialversicherungsbeitrag für Arbeitgeber 13% des Bruttogehalts, während Arbeitnehmer 10% für den Rentenbeitrag, 7% für den Sozialversicherungsbeitrag und 1.5% für den Arbeitslosenbeitrag aufwenden.

Arbeitgeber müssen außerdem eine pauschale Körperschaftsteuer von 9% zahlen. Arbeitnehmer zahlen unabhängig von ihrem Einkommensniveau eine Einkommensteuer von 15%.

Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in Ungarn

Im Allgemeinen stehen Ihnen 3 verschiedene Gehaltsabrechnungsoptionen für Ungarn zur Verfügung:

  • Intern: Die Durchführung der internen Gehaltsabrechnung erfordert ein größeres Budget, ein PERSONALTEAM und Kenntnisse des Arbeitsrechts vor Ort. Dieses Lohnabrechnungsverfahren könnte jedoch eine Option für größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement in Ungarn sein.
  • Lohnabrechnungsunternehmen in Ungarn: Sie können auch mit einem lokalen Lohnabrechnungsunternehmen in Ungarn zusammenarbeiten, das Ihre Lohnabrechnung auslagert. Sie müssen sich jedoch weiterhin darum kümmern, alle gesetzlichen Bestimmungen des Landes einzuhalten.
  • G-P: Der einfachste Weg, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Ungarn durchzuführen und die Compliance-Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Ungarn einrichtet

Unternehmen benötigen eine etablierte Tochtergesellschaft, bevor sie ihre Gehaltsabrechnung in Ungarn einrichten können. Die Gründung kann jedoch zwischen einigen Wochen und einigen Monaten dauern, wodurch Sie wertvolle Kandidaten, die Sie für Einstellung gewinnen möchten, sowie potenzielle Geschäftspartnerschaften verlieren.

Zum Glück bietet G-P eine Alternative. Als globaler Employer of Record können Sie unsere bestehende ungarische Tochtergesellschaft nutzen, sodass Sie keine eigene Niederlassung gründen müssen, um die Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen und mit der Arbeit zu beginnen.

Anspruch/Kündigungsbedingungen

Die Erstellung von Anspruchs- und Kündigungsbedingungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags, bevor Sie sich für eine ungarische Lohnabrechnungsoption entscheiden, kann Ihnen helfen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter müssen eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, jedoch nicht mehr als 6 Monaten vorsehen.

Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt, verlängert sich die reguläre Kündigungsfrist 30Tagen je nach Betriebszugehörigkeit um bis zu 60 Tage. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung aus Gründen beendet wird, die mit dem Betrieb des Arbeitgebers, der Gesundheit des Arbeitnehmers oder der Auflösung des Arbeitgebers ohne Rechtsnachfolge zusammenhängen.

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