Als wirtschaftliches Kraftzentrum für Rohstoffe ist Malaysia ein hervorragender Standort für eine Expansion, wenn Sie Ihre Präsenz in Asien ausbauen möchten. Auch wenn die Arbeitsgesetze des Landes kompliziert erscheinen mögen, werden Sie viele Ähnlichkeiten zwischen Malaysia und anderen Ländern feststellen.

Ein Bereich, bei dem Sie möglicherweise Hilfe benötigen, ist die Einrichtung Ihrer Lohnbuchhaltung in Malaysia. G-P verfügt über die Erfahrung, die Sie benötigen, um die Compliance-Vorgaben einzuhalten und in einem neuen Land zu wachsen.

Steuerregeln in Malaysia

Malaysia verfügt über ein umfassendes Steuersystem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Einwohner Malaysias müssen eine Einkommensteuer in Höhe von 0% bis 30% auf ihr weltweites Bruttoeinkommen zahlen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen außerdem in das malaysische Sozialversicherungssystem (SOCSO) ein, das im Falle von Tod, Invalidität oder Krankheit Hilfe leistet. Die Höhe des Beitrags hängt vom monatlichen Verdienst des Mitarbeiters ab, während die Arbeitgeber 1.75% ihrer monatlichen Lohnsumme beitragen.

Der Employment Provident Fund (EPF) verwaltet Rentenfonds und dient gleichzeitig als Sparkonto, auf dem Arbeitnehmer Geld für alles Mögliche abheben können, vom Hauskauf bis hin zu medizinischen Ausgaben. Arbeitnehmer zahlen 11% ihres weltweiten Bruttoeinkommens in den EPF ein. Arbeitgeber zahlen 12% des monatlichen Bruttolohns ihrer Mitarbeiter, wenn der Mitarbeiter mehr als MYR 5,000 im Monat verdient, und 13% für Mitarbeiter, die weniger als MYR 5,000 im Monat verdienen.

Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in Malaysia

Es gibt 3 Hauptoptionen für die Gehaltsabrechnung in Malaysia:

  • Interne Lohnabrechnung: Unternehmen, die sich auf Malaysia konzentrieren, verfügen möglicherweise über die Zeit und die Ressourcen, um eine interne Lohnabrechnung durchzuführen.
  • Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Malaysia: Andere Unternehmen haben möglicherweise nicht die Zeit oder die Ressourcen, ihre eigene Lohnbuchhaltung durchzuführen. Durch Outsourcing an ein lokales Unternehmen in Malaysia müssen Sie sich keine Sorgen um die Lohnabrechnung machen. Sie haften jedoch weiterhin für etwaige Verstöße gegen die Vorschriften.
  • Employer of Record: Der einfachste Weg, eine malaysische Lohn- und Gehaltsabrechnung durchzuführen und die Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wie man eine Lohnbuchhaltung in Malaysia einrichtet

Der erste Schritt bei der Einrichtung der Lohnbuchhaltung in Malaysia ist die Registrierung Ihres Unternehmens bei der Companies Commission of Malaysia, um einen Unternehmensnamen zu reservieren. Nachdem Sie den Einrichtungsprozess abgeschlossen haben, müssen Sie ein Bankkonto im jeweiligen Land eröffnen, um Ihre Mitarbeiter zu bezahlen. Dann müssen Sie sich für das Einkommensteuer-, Lohnsteuerabzugsverfahren, das EPF und das SOCSO registrieren.

Anspruch/Kündigungsbedingungen

Es ist wichtig, klare Anspruchs- und Kündigungsbedingungen in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen. In Malaysia sind Probezeiten von 3 bis 6 Monaten üblich. Daher müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle zusätzlichen Bestimmungen einhalten, die für Probezeiten und Kündigungsverfahren gelten.

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