Wenn Ihr Unternehmen eine Expansion nach Malaysia plant, ist die Einstellung talentierter Mitarbeiter für einen reibungslosen Markteintritt unerlässlich. Sobald Sie die richtigen Teammitglieder gefunden haben, müssen Sie jedoch sicherstellen, dass jeder Einzelne über die erforderlichen Dokumente verfügt, um legal in dem Land arbeiten zu können, wozu auch die Beantragung eines malaysischen Arbeitsvisums gehört.
Arten von Arbeitsvisa in Malaysia
Malaysia hat 4 Kategorien von Arbeitsvisa, auch bekannt als „Arbeitspässe“:
- Arbeitserlaubnis: Eine Arbeitserlaubnis ist das am häufigsten verwendete Visum für international Staatsangehörige, die für ein in Malaysia ansässiges Unternehmen in einer spezialisierten Funktion arbeiten. Arbeitgeber müssen die Genehmigung des Expatriate Committee oder einer anderen Aufsichtsbehörde einholen, um einen Mitarbeiter einzustellen und dieses Visum zu erhalten. Die Arbeitserlaubnis ist in der Regel 1 bis 5 Jahre gültig, je nach Einzelfall oder Beschäftigungsdauer, kann aber verlängert werden.
- Befristete Arbeitserlaubnis: Es gibt 2 Kategorien von befristeten Arbeitserlaubnissen – die befristete Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer und die befristete Arbeitserlaubnis für ausländische Hausangestellte (FDH). Beide werden üblicherweise für bis zu 2 Jahre ausgestellt.
- Professioneller Besucherpass: Internationale Personen, die bis zu 12 Monate in Malaysia arbeiten möchten, beantragen in der Regel dieses Visum. Typischerweise werden diese Personen von einem international Unternehmen mit Sitz außerhalb Malaysias eingestellt und arbeiten vorübergehend in Malaysia.
- Social visit pass: Short-term visa also known as “PLS@XPATS,” launched in October 2022, allows professionals to work in the country for up to 30 days.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Malaysia
Die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Malaysia hängen von der Art des Visums ab, das ein Mitarbeiter benötigt. Wenn Ihr Unternehmen in Malaysia eingetragen ist, benötigen die meisten Ihrer international Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis. Dazu benötigen sie ein Diplom, ein Zertifikat und einschlägige Berufserfahrung. Ihre monatliche Vergütung muss je nach Arbeitskategorie mindestens RM 5,000 betragen.
Weitere übliche Anforderungen sind:
- Ein aktualisierter Lebenslauf
- Kopie des Reisepasses der betreffenden Person mit einer Restgültigkeit von mindestens 18 Monaten
- Aktuelle Reisepassfotos
- Kopie des Arbeitsvertrags (ordnungsgemäß vom Finanzamt abgestempelt und unterschrieben)
- Kopie der höchsten Bildungsabschlüsse, übersetzt ins Englische
- Stellenbeschreibung
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Weitere Dokumente werden auf Anfrage mitgeteilt
Bewerbungsprozess
Die Einwanderungsbehörde von Malaysia bearbeitet alle Arbeitsvisa, das Verfahren hängt jedoch von der Art der Arbeitserlaubnis ab. Beispielsweise benötigen Sie möglicherweise die Genehmigung einer staatlichen Stelle, um eine Person aus dem international ins Land zu bringen; allerdings sind verschiedene staatliche Stellen für die Genehmigung verschiedener Funktionen in unterschiedlichen Sektoren zuständig.
Nach dem oben genannten Schritt sollte der Antragsteller alle Dokumente den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorlegen. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhält die betreffende Person die Arbeitserlaubnis. Beachten Sie bitte, dass für alle Visatypen Gebühren anfallen, die je nach Art der Tätigkeit, Standort und anderen damit zusammenhängenden Faktoren variieren. Zusätzlich zu den Hauptgebühren erhebt die Regierung auch Verwaltungskosten.
Weitere wichtige Überlegungen
Personen mit einem Employment Pass Typ I oder II können beantragen, dass auch ihre Eltern und Kinder unter 18 Jahren nach Malaysia einreisen dürfen. Jede Person benötigt einen Angehörigenausweis, der entweder für die gleiche oder eine kürzere Dauer als der Hauptarbeitsausweis ausgestellt wird.
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Zum jetzigen Zeitpunkt bietet G-P an diesem Standort weder Unterstützung bei der Beantragung von Arbeitsvisa noch bei deren Bearbeitung an.