Die größte Herausforderung bei jeder Expansion besteht darin, eine Tochtergesellschaft in einem neuen Land zu gründen. Da jedes Land unterschiedliche Gesellschaftsvertragsgesetze hat, können der Zeit- und Kostenaufwand oft stark variieren. In Malaysia können Gesetze und kulturelle Faktoren sogar von Region zu Region variieren.
Wichtig zu wissen ist, dass eine Tochtergesellschaft in Malaysia zu einem gewissen Grad von einer anderen juristischen Person kontrolliert wird, bei der es sich um eine Holdinggesellschaft oder eine Muttergesellschaft handeln kann. Um als malaysische Tochtergesellschaft zu gelten, müssen Unternehmen verschiedene komplexe rechtliche Anforderungen erfüllen.
Wie man eine malaysische Tochtergesellschaft gründet
Der erste Schritt zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia besteht darin, verschiedene Faktoren zu bestimmen, wie zum Beispiel die Art des Unternehmens, das Sie eröffnen möchten, die Nationalität der Personen, die Sie einstellen werden, und alle bestehenden Handelsabkommen, die sich auf Ihr Geschäft auswirken könnten.
Das Erlernen aller Facetten der lokalen Kultur ist der nächste wichtige Schritt. Malaysia ist eine multikulturelle Gesellschaft mit Einflüssen aus China und Indien. Die malaiische Halbinsel und Ostmalaysia sind 2 getrennte geografische Regionen mit kulturellen Unterschieden, was sich letztendlich auf die Art und Weise auswirkt, wie Unternehmen Geschäfte tätigen. Diese Nuancen sollten Sie bei der Entscheidung für den Standort Ihres Hauptsitzes in Malaysia berücksichtigen.
Die Landessprache ändert sich je nach Ihrem Standort im Land. Malaiisch ist die Amtssprache, aber im Geschäftsleben werden Sie häufig auf Chinesisch und Indische stoßen.
Nachdem Sie diese Faktoren berücksichtigt haben, umfassen die Schritte zur Einrichtung einer Tochtergesellschaft in Malaysia Folgendes:
- Überprüfung und Reservierung des Firmennamens
- Einreichung der Gründungsunterlagen
- Auswahl eines Aktionärs und eines Geschäftsführers
- Registrierung einer Niederlassung
- Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Bank
- Registrierung für die Verbrauchssteuer (GST)
- Anmeldung zur Lohnsteuer
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde (SOCSO)
Malaysia-Substrateggesetze
Eine private, haftungsbeschränkte Gesellschaft (auch bekannt als Sendirian Berhad oder „Sdn. Bhd.”) ist die beliebteste Art von Tochtergesellschaft in Malaysia. Unternehmen können diese Art von Tochtergesellschaft mit 1 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer gründen. Die Tochtergesellschaft kann mit 100% ausländischer Inhaberschaft registriert werden und aus einer Höchstzahl von 50 Mitgliedern bestehen.
Die Direktoren und der Sekretär müssen keine malaysischen Staatsbürger sein, benötigen aber eine von den lokalen Behörden ausgestellte Arbeitserlaubnis sowie eine offizielle Wohnadresse in Malaysia. Darüber hinaus muss der Sekretär von der Companies Commission of Malaysia (SSM) lizenziert sein oder Mitglied einer vom Minister für Binnenhandel, Genossenschaften und Verbraucherschutz vorgeschriebenen Berufsvereinigung sein.
Jeder international Investor, der mehr als 30% der Anteile an dem Unternehmen hält, muss die Genehmigung eines Ausschusses für ausländische Investitionen beantragen.
Beachten Sie bitte, dass alle Unternehmen, die sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia entscheiden, ein Büro registrieren müssen, an das Mitteilungen gesendet werden können.
Vorteile der Gründung einer malaysischen Tochtergesellschaft
Einer der Hauptvorteile der Gründung einer Tochtergesellschaft in Malaysia ist, dass 100% ausländisches Eigentum zulässig ist. Ein Unternehmen kann als Aktiengesellschaft oder als privates Unternehmen gegründet werden, wird aber steuerlich wie ein lokales Unternehmen behandelt. Die Finanzdokumente müssen bei der malaysischen Unternehmenskommission eingereicht werden, und die Tochtergesellschaft muss eine jährliche Prüfung der Unternehmenskonten durchführen.
Weitere wichtige Überlegungen
Wenn Sie sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheiden, benötigen Sie dafür viel Zeit und Geld. Es wird voraussichtlich auch die Versetzung von Teammitgliedern nach Malaysia beinhalten, um dort Ihre Tochtergesellschaft zu gründen oder neue Mitarbeiter, die in Malaysia wohnen, einzuarbeiten.
Im Laufe des Prozesses werden Sie wahrscheinlich mehrmals hin und her reisen müssen, sei es, um Mitarbeiter einzuarbeiten oder um geeignete Büroräume zu finden. Schließlich benötigen Sie auch ein umfassendes Verständnis der malaysischen Tochtergesellschaftsgesetze, um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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