Die Eröffnung eines neuen Standorts in Pakistan ist eine aufregende Zeit für Ihr Unternehmen, aber Sie müssen auch bedenken, wie Sie ein talentiertes Team aufbauen können. Möchten Sie Einheimische in Pakistan einstellen, Mitarbeiter aus Ihrer Muttergesellschaft mitbringen oder Staatsangehörige aus anderen Ländern einstellen, damit diese in das Land ziehen und dort arbeiten? Wenn Sie Nicht-Staatsangehörige einstellen, benötigen diese eine pakistanische Arbeitserlaubnis.
Arten von Arbeitsvisa in Pakistan
Pakistan verfügt über eine Vielzahl von arbeitsbezogenen Visakategorien, darunter:
- Geschäftsvisum: für international Arbeitnehmer, die Pakistan zu Geschäftszwecken besuchen
- Dienstvisum: für Regierungsbeamte anderer Regierungen
- Diplomatenvisum: für Diplomaten international Regierungen
- Arbeitsvisum: für Nicht-Pakistanische Staatsangehörige, die ein gültiges Stellenangebot haben und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- CPEC-Arbeitsvisum: für chinesische Staatsbürger, die an Projekten des Wirtschaftskorridors China-Pakistan (CPEC) in Pakistan arbeiten
- Journalistenvisum: Für Journalisten; erfordert Rücksprache mit Presseattachés und Verbindungsbüros.
- NGO/INGO-Visum: für Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs) sowie deren Familienangehörige zur Durchführung von Entwicklungsarbeiten
- Missionarsvisum: für christliche Missionare
- Visum für Hausangestellte: für Hausangestellte, die im Land unter der Schirmherrschaft ihrer Arbeitgeber arbeiten und leben möchten.
- Visum für Fahrer/Transporteure
Internationale Mitarbeiter werden voraussichtlich unter die allgemeinen Arbeitsvisa fallen, um legal in Pakistan leben und arbeiten zu können. Sie müssen ein Stellenangebot haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Visum beantragen zu können. Ein Einreise-Arbeitsvisum kann für bis zu 3 Monate (einmalige Einreise) erteilt werden, während ein Verlängerungs-Arbeitsvisum für bis zu 2 Jahre (mehrfache Einreise) erteilt werden kann. Für Inhaber chinesischer Reisepässe kann ein Arbeitsvisum für bis zu 2 Jahre (einmalige/mehrfache Einreise) erteilt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums für Pakistan
Es gibt mehrere Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums oder einer Arbeitserlaubnis in Pakistan. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören unter anderem:
- Der Mitarbeiterpass
- Ein Foto des Mitarbeiters
- Das SECP-Registrierungsschreiben des Unternehmens
- Empfehlungsschreiben des Board of Investment (BOI)/Innenministeriums (MOI) für eine Verlängerung
- Die Kontaktdaten des Unternehmens
- Verpflichtung auf Unternehmensbriefkopf
- Der Lebenslauf des Mitarbeiters
- Anschreiben auf dem Briefkopf des Unternehmens
- Unternehmensprofil
- Der Arbeitsvertrag
- Das FBR NTN-Zertifikat des Unternehmens
Bevor der Antragsteller die Formulare an die Botschaft weiterleitet, muss er 5 identische Exemplare seines Antrags, die ersten 2 Seiten seines Reisepasses und 4 Kopien des Garantieschreibens, dass der Antragsteller bei dem Unternehmen angestellt ist, anfertigen. Sie müssen alle Formulare auf Englisch ausfüllen, unabhängig von ihrem Herkunftsland.
Bewerbungsprozess
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum in Pakistan beträgt 3 bis 4 Monate. Die Generaldirektion für Einwanderung und Pässe des Innenministeriums der pakistanischen Regierung ermutigt alle Antragsteller, sich an die zuständige Konsularabteilung zu wenden, um das richtige Konsulat in ihrem Bundesstaat zu finden.
Nach Einreichung der oben aufgeführten Dokumente müssen die Antragsteller die Antragsgebühr gemäß dem pakistanischen Visagebührenplan entrichten. Dies erfolgt als ein Schritt im Rahmen des Bewerbungsprozesses und kann per Kreditkarte bezahlt werden. Für jede Nationalität gelten unterschiedliche Visagebühren.
Die Mitarbeiter müssen in dieser Phase alle Spalten des Bewerbungsformulars ausfüllen. Pakistan akzeptiert keine unvollständigen Bewerbungsformulare mit unzureichenden Angaben. Falls der Platz in den Spalten des Visumantrags nicht ausreicht, können Antragsteller zusätzliche Blätter Papier verwenden. Bewerber müssen gegebenenfalls auch ein Vorstellungsgespräch absolvieren.
Nach Einreichung des gesamten Antrags wird dieser vom BOI bearbeitet. Anschließend werden der Visaausschuss und der Vorsitzende des BOI das Arbeitsvisum genehmigen und ihre Empfehlung an das MOI abgeben. Das Ministerium hat die endgültige Genehmigung und wird die Empfehlungen des BOI zur Festlegung seiner Schlussfolgerung heranziehen. Wenn diese zustimmen, wird die Genehmigung an die regionalen Passämter zur endgültigen Bearbeitung und Ausstellung des Visums weitergeleitet.
Weitere wichtige Überlegungen
Der Großteil des Antragsverfahrens für ein Arbeitsvisum für Pakistan findet online statt. Besitzt der Mitarbeiter kein gültiges Visum für Pakistan, kann er online ein neues Visum beantragen. Personen mit einem gültigen pakistanischen Visum, die im Land leben, können Visumsverlängerungen auch online beantragen – die Verlängerungen sind jeweils 2 Jahre gültig und erfordern die erneute Einreichung von Geschäftsunterlagen. Längere Fristverlängerungen können vom Innenministerium unter bestimmten Umständen gewährt werden.
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Derzeit sponsert G-P weder die Bearbeitung von Arbeitsvisa noch bietet G-P Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.