Polen ist zwar ein hervorragender Ort, um ein Unternehmen zu skalieren und sich in der Europäischen Union (EU) einen Namen zu machen, doch die Gründung eines Gesellschaftsvertrags im Land kann ohne die richtige Vorbereitung, Expertise und Beratung eine Herausforderung darstellen.
Wie man eine polnische Tochtergesellschaft gründet
Um in Polen eine Tochtergesellschaft zu gründen, müssen Unternehmen einige Faktoren berücksichtigen, die sich auf den Einrichtungsprozess auswirken könnten. Betriebliche Faktoren wie die Branche und die Nationalität der Aktionäre können Einfluss auf die Arbeitsweise eines Unternehmens haben.
In jedem Land spielt der Standort eine Rolle. Wenn Arbeitgeber die Gegend nicht gut kennen, ist es ratsam, vor der Entscheidung für einen Standort des Hauptsitzes in Polen andere Fachleute oder einen Rechtsberater zu konsultieren.
Die häufigste Tochtergesellschaftsform in Polen ist oft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Um eine Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen zu gründen, sollten Sie Folgendes tun:
- Lassen Sie die Satzung von einem Notar beglaubigen.
- Eröffnen Sie ein Bankkonto, vorzugsweise in Polen.
- Überweisen Sie das gesamte Stammkapital des Unternehmens auf das neue Bankkonto.
- Beantragen Sie die Eintragung Ihres Unternehmens in das Gerichtsregister.
- Einen Verwaltungsrat einsetzen.
- Tragen Sie das Unternehmen in das Handelsregister ein.
Polnische Nebengesetze
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet, haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihres Aktienkapitals. Nach polnischem Gesellschaftsrecht benötigen Arbeitgeber ein Mindeststammkapital von PLN 5,000 um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Sie benötigen außerdem eine statistische Nummer (REGON), eine Steueridentifikationsnummer (NIP) und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Vorteile der Gründung einer polnischen Tochtergesellschaft
Der größte Vorteil der Gründung einer Tochtergesellschaft in Polen besteht darin, dass man bereits nach der Gründung mit der Personalbeschaffung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Erstellung einer Abfindung und eines Leistungspakets beginnen kann. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die Muttergesellschaft auch vor etwaigen Verlusten schützen, die aus der polnischen Tochtergesellschaft und deren Geschäftstätigkeit entstehen. Es könnte auch eine hervorragende Gelegenheit sein, eine individuelle Arbeitsplatzkultur und ein eigenes Managementsystem zu etablieren.
Weitere wichtige Überlegungen
Bevor man sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheidet, ist es ratsam, den gesamten Zeit- und Ressourcenaufwand für die erfolgreiche Gründung und den Betrieb eines Unternehmens in Polen einzuplanen. Unternehmen, denen es nicht gelingt, die polnischen Nebengesetze vollständig zu verstehen, werden wahrscheinlich einen Berater einstellen oder einen Mitarbeiter benennen müssen, der sich mit den Feinheiten der Vorschriften vertraut macht.
Der Einrichtungsprozess der Tochtergesellschaft erfordert oft eine erhebliche finanzielle Investition, daher müssen diese Mittel zu Beginn zurückgestellt werden. Darüber hinaus kann die vollständige Abwicklung eines Gesellschaftsvertrags ohne die Hilfe einer polnischen Tochtergesellschaft bis zu 4 Monate oder länger dauern. Unternehmen sollten realistische Erwartungen hinsichtlich der benötigten Zeit haben.
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