Bei der Rekrutierung und Einstellung von Mitarbeitern in einem neuen Land müssen Sie sowohl kulturelle Nuancen als auch die Arbeitsgesetze verstehen. Polens Arbeitsbestimmungen können für Arbeitgeber, die noch nie einen Mitarbeiter in Polen eingestellt haben, kompliziert erscheinen. Allerdings weisen die polnischen Gesetze zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Gesetze anderer EU-Länder einige Gemeinsamkeiten auf.

Rekrutieren in Polen

Das Verständnis der kulturellen Seite des Rekrutierungsprozesses ist unerlässlich, aber genauso wichtig ist es, die praktischen Aspekte der Personalbeschaffung in Polen zu verstehen. Die Nutzung der richtigen Rekrutierungskanäle kann den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn es darum geht, qualifizierte lokale Talente zu finden. Viele Unternehmen rekrutieren Talente über die folgenden Kanäle:

  • Social Medien: Social Netzwerke, insbesondere LinkedIn, werden von Personalvermittlern in Polen häufig genutzt.
  • Jobbörsen: Im Gegensatz zu LinkedIn ermöglichen Jobbörsen den direkten Kontakt zu einem Pool von Bewerbern, die aktiv nach neuen Stellen suchen. Ein ausgewogener Einstellungsansatz in Polen nutzt häufig sowohl Jobbörsen als auch soziale Medien.
  • Zeitungen: Zeitungen haben in Polen eine relativ breite Leserschaft, daher schadet es nicht, Stellenanzeigen auch in den Kleinanzeigen zu schalten.

Gesetze gegen Diskriminierung in Polen

Nach polnischem Recht dürfen Arbeitgeber nicht aufgrund folgender Merkmale diskriminieren:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Behinderung
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
  • Nationalität
  • Politische Überzeugungen
  • Ethnische Herkunft
  • Sexuelle Orientierung

Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsgesetze beginnt bereits im Einstellungsprozess. Um Probleme mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen, Besprechungen oder auch in informellen Gesprächen mit potenziellen Mitarbeitern keine Fragen zu geschützten Merkmalen stellen.

So stellen Sie Mitarbeiter in Polen ein

Polen verlangt von Arbeitgebern und Mitarbeitern, dass sie vor dem Arbeitsbeginn des Mitarbeiters einen schriftlichen Vertrag entwerfen und unterzeichnen. Verträge müssen in polnischer Sprache verfasst sein. Zweisprachige Verträge sind zulässig, für Auslegungen wird jedoch die polnische Fassung herangezogen. Arbeitgeber benötigen zusätzlich zum Vertrag auch spezielle Erklärungen und Formulare, um sich bei den zuständigen Behörden zu registrieren.

Arbeitsverträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name des Arbeitgebers und des Mitarbeiters
  • Vertragsdauer
  • Datum der Unterzeichnung
  • Beschäftigungsbedingungen wie Vergütung, Boni, Art der Tätigkeit, Arbeitsort und mehr

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern außerdem innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsbeginn zusätzliche schriftliche Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere zu Arbeitszeiten, Feiertagen und geltenden Tarifverträgen.

Polnische Arbeitsgesetze

Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften in Polen umfasst mehrere Faktoren, die mit dem Arbeitsvertrag beginnen. Es gibt 2 Arten von Arbeitsverträgen, die sich in ihrer Laufzeit unterscheiden:

  • Es werden befristete Verträge für eine Laufzeit von bis zu 33 Monaten angeboten, die bis zu 3 Mal verlängert werden können. Wenn dieselben Parteien zum 4 . Mal in Folge einen befristeten Vertrag abschließen oder die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Vertrags 33 Monate überschreitet, wird der Vertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag.
  • Unbefristete Verträge.

Wenn eine Probezeit vorgesehen ist, muss diese im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Sofern die Vereinbarung keine Angaben zu Arbeitszeiten, Zahlungshäufigkeit oder Jahresurlaubsansprüchen enthält, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeginn schriftlich über diese Einzelheiten informieren.

Onboarding in Polen

In Polen gibt es keinen Standardprozess für die Einarbeitung von Mitarbeitern, daher sollten Arbeitgeber den Prozess an ihre Unternehmenskultur und -ziele anpassen. Vor dem ersten Arbeitstag des Mitarbeiters sollten alle erforderlichen Schulungen in seinen Arbeitsplan für die erste Woche aufgenommen werden. Es empfiehlt sich außerdem, Schulungsmodule oder Videos zur Unternehmenskultur zu erstellen, um die Mitarbeiter an das Geschäftsumfeld zu gewöhnen.

Stellen Sie Ihr Team mit G-P zusammen

G-P Employer of Record macht den Aufbau globaler Teams einfach — ohne dass Sie Unternehmen gründen oder Zeit damit verbringen müssen, Consultants und lokale Experten für HUMAN RESOURCES, Recht und Steuern einzubeziehen. Mit G-P erhalten Sie einfache Workflows, Integrationen und KI-gestützte (Künstliche Intelligenz) Funktionen, die die Art und Weise, wie Sie globale Teams (globales Team) Einarbeitung, verwalten und bezahlen, verändern.

Buchen Sie eine Demo, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, jeden und überall einzustellen und an Bord zu nehmen.