Plant Ihr Unternehmen eine Expansion in Polen? In diesem Fall benötigen Sie ein talentiertes Team von Mitarbeitern, um diesen Schritt zu vollziehen. Es kann schwierig sein, Genehmigungen für international Mitarbeiter zu erhalten, um in Polen leben und arbeiten zu dürfen, da einheimische Staatsangehörige Vorrang haben. Es kann jedoch hilfreich sein, den Prozess und die Anforderungen für die Erlangung von Visa und Arbeitsgenehmigungen zu verstehen.

Arten von Arbeitsvisa in Polen

Da Polen Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, benötigen Bürger anderer EU-Staaten, der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz keine Arbeitserlaubnis für Polen. Die meisten anderen Personen benötigen ein Visum für ihren Aufenthalt im Land sowie eine Arbeitserlaubnis.

Für Nicht-EU-Bürger, Nicht-EWR-Bürger und Nicht-Schweizer Bürger, die zu Beschäftigungszwecken nach Polen einreisen möchten, stehen verschiedene Visatypen zur Verfügung, darunter:

  • Arbeitserlaubnis (Typ A): Diese Erlaubnis ist erforderlich für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, Nicht-EWR-Staaten und Nicht-Schweizern, die für einen Arbeitgeber in Polen arbeiten.
  • Arbeitserlaubnis (Typ C oder E): Diese Erlaubnis wird Personen gewährt, die im Rahmen einer konzerninternen Versetzung zur Arbeit nach Polen entsandt werden.
  • Geschäftsvisum: Ein Schengen-Visum C oder ein nationales Visum D ist für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen erhältlich.
  • Visum für Freiberufler/Unternehmer

Jede Art von Arbeitserlaubnis hat ihre eigenen Anforderungen. Denken Sie daran, dass Mitarbeiter sowohl ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis als auch eine Arbeitserlaubnis benötigen. Arbeitnehmer, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen einen Nachweis über ihre Sprachkenntnisse erbringen. Dies kann durch das Bestehen einer öffentlichen Prüfung, den Abschluss an einer polnischen Schule oder Universität oder durch die Vorlage von Zertifikaten bestimmter privater Prüfungen oder interner Sprachprüfungen an polnischen Universitäten erreicht werden.

Voraussetzungen für den Erhalt eines polnischen Arbeitsvisums

Arbeitgeber müssen verschiedene Dokumente vorlegen, um für Arbeitnehmer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Diese Dokumente umfassen:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühren
  • Bestätigung des Rechtsstatus des Arbeitgebers aus dem Landesgerichtsregister
  • Aktuelle Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Tätigkeit des Arbeitgebers
  • Kopien der Reisepassseiten des Bewerbers mit relevanten Reiseinformationen
  • Nachweis, dass der Bewerber über eine Krankenversicherung verfügt
  • Eine Gründungsurkunde für das Unternehmen
  • Eine Kopie einer Gewinn- oder Verlustbescheinigung des Arbeitgebers
  • Eine Kopie eines Vertrags über die in Polen erbrachte Dienstleistung

Bewerbungsprozess

Personen, die in Polen arbeiten möchten, benötigen einen Arbeitgeber in Polen, der in ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis beantragt. Der Bewerbungsprozess umfasst mehrere Schritte.

1. Durchführung eines Arbeitsmarkttests

Einige Arbeitgeber müssen vor Beginn einer Bewerbung um eine Arbeitserlaubnis einen Arbeitsmarkttest durchführen. Sie sollten sich beim Ausländeramt erkundigen, ob dies eine Verpflichtung für ihr Unternehmen ist. Ziel dieses Tests ist es festzustellen, ob es polnische Staatsbürger oder andere EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige gibt, die für die Besetzung der Stelle qualifiziert sind, da diese Vorrang hätten.

Wenn es auf dem Markt keine geeigneten Arbeitssuchenden gibt, kann der Arbeitgeber im Namen des Mitarbeiters eine Arbeitserlaubnis beantragen.

2. Der Bewerbungsprozess

Für das Sponsoring der Arbeitserlaubnis Bewerbung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Mit der Bewerbung muss der Arbeitgeber Unterlagen beifügen, die belegen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Beschäftigungsbedingungen sind nach allen geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, angemessen.
  • Die Vergütung liegt höchstens 30% unter dem durchschnittlichen Monatslohn, gemäß der lokalen Verwaltungseinheit, dem Woiwodschaftsamt.

Der Arbeitgeber muss außerdem die oben aufgeführten erforderlichen Dokumente beifügen. Es obliegt dem Mitarbeiter, dem Arbeitgeber die erforderlichen persönlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.

3. Ausstellung der Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnisse in Polen werden vom Woiwodschaftsamt ausgestellt. Sobald die Arbeitserlaubnis-Bewerbung genehmigt wurde, werden 3 Kopien der Genehmigung angefertigt: 1 für das Woiwodschaftsamt, 1 für den Arbeitgeber und 1 für den Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dem Mitarbeiter die Arbeitserlaubnis zu erteilen. Der Mitarbeiter kann dann legal in Polen arbeiten.

Weitere wichtige Überlegungen

Den Mitarbeitern sollte bewusst sein, dass ihre Arbeitserlaubnis nur für die Zeit gültig ist, in der sie bei dem Unternehmen beschäftigt sind, das sie in ihrem Namen beantragt hat. Wenn sie den Arbeitsplatz wechseln möchten, muss ihr neuer Arbeitgeber eine völlig neue Arbeitserlaubnis beantragen.

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Derzeit sponsert G-P weder die Bearbeitung von Arbeitsvisa noch bietet G-P Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.