Die Komplexität des türkischen Arbeitsrechts zu bewältigen, stellt eine erhebliche Herausforderung bei der Expansion in diesen dynamischen Markt dar. Employer-of-Record-Produkte und -Dienstleistungen bieten Unternehmen einen effizienten Ansatz, um diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen. G-P Employer of Record Lösung vereinfacht Ihre Expansion, indem sie Ihnen ermöglicht, Talente in der Türkei innerhalb von Minuten einzustellen und einzuarbeiten, ohne dass die Gründung einer lokalen juristischen Person erforderlich ist.
Durch unsere internationale Unternehmensinfrastruktur fungiert G-P als rechtlicher Arbeitgeber und übernimmt Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuerkonformität, Leistungsverwaltung und Personalangelegenheiten in voller Übereinstimmung mit türkischen Gesetzen und Vorschriften. Dies ermöglicht es Ihnen, sich auf die Verwaltung Ihres Betriebs und die Erweiterung Ihrer Geschäftsmöglichkeiten zu konzentrieren, während wir uns um die Komplexität der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Türkei und der gesetzlichen Anforderungen kümmern.
Stellenangebote in der Türkei
Wenn Sie Ihr Team in die Türkei ausweiten, müssen Sie sich mit den spezifischen Beschäftigungsbestimmungen des Landes auseinandersetzen, die in erster Linie durch das türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 geregelt sind. Bei der Aushandlung eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in der Türkei ist es wichtig, die türkischen Standards für Abfindung, Leistungen und Kündigung zu verstehen. Ein Employer of Record bietet fachkundige Beratung während dieses Prozesses und gewährleistet so die Einhaltung der Vorschriften vom ersten Tag an.
In der Türkei gibt es zwar Gewerkschaften und Tarifverträge, deren Verbreitung jedoch je nach Branche variiert. Bei der Festlegung von Beschäftigungsbedingungen ist es wichtig zu klären, ob ein Tarifvertrag für Ihre Branche gilt.
Arbeitsverträge in der Türkei
Während dies für alle Beschäftigungsverhältnisse eine bewährte Vorgehensweise ist, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag für befristete Verträge oder Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertrag muss in türkischer Sprache verfasst sein und die Bedingungen der Mitarbeiterabfindung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen klar darlegen. Sämtliche Geldbeträge, einschließlich Vergütungen und Zulagen, müssen in türkischer Lira (TRY) angegeben werden.
Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record wie G-P gewährleistet die Erstellung eines lokal geltenden Arbeitsvertrags für jede Einstellung, schützt Ihr Unternehmen und setzt klare Erwartungen an Ihre Mitarbeiter.
Arbeitszeiten in der Türkei
Die Standardarbeitswoche in Türkiye beträgt maximal 45 Stunden. Diese Stunden können ungleichmäßig über die Arbeitstage verteilt werden, vorausgesetzt, die tägliche Arbeitszeit überschreitet 11 Stunden nicht. Jede Arbeit, die 45 Stunden pro Woche überschreitet, gilt als Überstunden.
Überstunden werden mit 150% des normalen Stundenlohns des Mitarbeiters vergütet. Alternativ kann ein Mitarbeiter dafür 1.5 Stunden bezahlte arbeitsfreie Zeiten für jede geleistete Überstunde erhalten. Die Gesamtzahl der Überstunden ist auf 270 Stunden pro Jahr begrenzt.
Feiertage in der Türkei
Arbeitnehmer in der Türkei haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für die folgenden nationalen und religiösen Feiertage:
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Neujahrstag: 1Januar
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Tag der nationalen Souveränität und des Kindes: 23April
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Tag der Arbeit und der Solidarität: 1Mai
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Gedenktag an Atatürk, Tag der Jugend und des Sports: 19Mai
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Tag der Demokratie und der nationalen Einheit: 15Juli
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Tag des Sieges: 30August
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Tag der Republik: 29 Oktober (1 Oktober 5 Tage, beginnt um 1:00 Uhr am 28 Oktober )
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Ramadan-Fest (Ramazan Bayramı): 3 Tage (Daten variieren)
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Opferfest (Kurban Bayramı): 4 Tage (Daten variieren)
Urlaubstage in der Türkei
Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit, einschließlich der Probezeit, haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erhöht sich mit der Betriebszugehörigkeit:
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1 bis 5 Dienstjahre: 14 Arbeitstage
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Mehr als 5 und weniger als 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 20 Arbeitstage
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15 Jahre oder mehr Betriebszugehörigkeit: 26 Arbeitstage
Krankheitsurlaub in der Türkei
Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, während des Genesungsurlaubs eine Mitarbeitervergütung zu zahlen. Stattdessen gewährt die Social (SGK) anspruchsberechtigten Arbeitnehmern ab dem dritten Krankheitstag eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grundlage eines offiziellen ärztlichen Attests. In der Praxis entscheiden sich viele Arbeitgeber dafür, die volle Vergütung des Mitarbeiters auszuzahlen und den erhaltenen Betrag dann von der SGK abzuziehen.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Türkei
Weibliche Angestellte haben Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschutzurlaub, der üblicherweise 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach genommen wird. Nach Ablauf dieser Frist können sie bis zu 6 Monate unbezahlten Urlaub beantragen. Väter haben Anspruch auf 5 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Krankenversicherung und Zusatzleistungen in der Türkei
Die Türkei verfügt über ein allgemeines Gesundheitssystem, das durch obligatorische Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Während das öffentliche System umfassend ist, bieten viele Arbeitgeber eine private Krankenversicherung als Zusatzleistung an, um Top-Talente anzuziehen. Zu den weiteren üblichen Vergünstigungen gehören Verpflegungspauschalen (oft in Form einer Essenskarte), Reisekostenpauschalen und Firmenwagen.
Kündigung und Abfindung in der Türkei
Die maximale Probezeit beträgt 2 Monate. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist oder Abfindungszahlung beenden. Dies kann durch einen Tarifvertrag auf 4 Monate verlängert werden. Bei Kündigungen nach Ablauf der Probezeit müssen Arbeitgeber einen triftigen Grund angeben. Wird ein unbefristeter Vertrag in der Türkei ohne triftigen Grund gekündigt, muss der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten oder eine Abfindung anstelle der Kündigungsfrist zahlen:
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Bei weniger als 6 Monaten Dienstzeit: 2 Wochen Kündigungsfrist
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6 Monate bis 1.5 Dienstjahre: 4 Wochen Kündigungsfrist
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1.5 bis 3 Dienstjahre: 6 Wochen Kündigungsfrist
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Mehr als 3 Jahre Betriebszugehörigkeit: 8 Wochen Kündigungsfrist
Arbeitnehmer mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit, die ohne triftigen Grund gekündigt werden, haben Anspruch auf Abfindung. Eine Abfindung wird nicht gezahlt bei Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Fehlverhalten) oder Kündigung ohne Kündigungsgrund (mit einigen Ausnahmen). Die Zahlung berechnet sich aus 30 Tagen Bruttogehalt für jedes Dienstjahr und unterliegt einer staatlich festgelegten Obergrenze, die halbjährlich aktualisiert wird. Auch der gesamte angesammelte, nicht genutzte Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.
Die Einhaltung der Kündigungsbestimmungen in der Türkei kann komplex sein und birgt bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche finanzielle Risiken. Ein Arbeitgeber wie G-P der als Arbeitgeber fungiert, steuert diese Prozesse, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.
Steuern in der Türkei
Arbeitgeber in der Türkei sind für die Einbehaltung und die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen von den Mitarbeitergehältern verantwortlich. Ein Employer of Record vereinfacht diesen Prozess, indem er die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Zahlungen an die zuständigen Behörden in der Türkei übernimmt.
Beiträge der Türkiye Sozialversicherung:
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Arbeitnehmeranteil: 14% (Rente, Invalidität, Gesundheit) + 1% (Arbeitslosengeld) = 15% Gesamt
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Arbeitgeberanteil: 20.5% (Standardsatz) + 2% (Arbeitslosenquote) = 22.5% gesamt. Der Standard 20.5% Der Tarif kann um 5% reduziert werden, wenn die Prämien fristgerecht bezahlt werden.
Türkische Einkommensteuer (PIT):
Türkiye hat ein progressives Steuersystem. Zum Stichtag 2025 behalten Arbeitgeber die Einkommensteuer vom Gehalt nach folgenden Kriterien ein:
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Bis zu TRY 130,000: 15%
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TRY 130,001 - 260,000: 20%
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TRY 260,001 - 950,000: 27%
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TRY 950,001 - 3,200,000: 35%
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Über TRY 3,200,000: 40%
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