In Thailand spielen Arbeitgeber of record (Employer of Record)-Produkte und -Dienstleistungen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der komplexen Beschäftigungsvorschriften des Landes. Sie stellen sicher, dass die Beschäftigungsprozesse, von der Einstellung bis zur Kündigung, den lokalen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die von künstlicher Intelligenz unterstützten Employer-of-Record-Dienste decken alles ab, von rechtlichen Arbeitsverträgen bis hin zur Verwaltung der Lohnsteuern, und gewährleisten so einen reibungslosen Geschäftsablauf. 

Durch die Nutzung der Expertise eines in Thailand zugelassenen Arbeitgebers können Unternehmen die vielfältigen regulatorischen Anforderungen souverän bewältigen und rechtliche Risiken minimieren. Die Unterstützung durch Employer of Record verringert das Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften und ermöglicht es Unternehmen, sich auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren und wird von der Komplexität lokaler Rechts- und Steuerbestimmungen befreit.

Einstellung in Thailand bei einem anerkannten Arbeitgeber

Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record ist der einfachste Weg, Mitarbeiter in Thailand einzustellen. Ein Employer of Record gewährleistet von Anfang an die Einhaltung des Arbeitsrechts vor Ort und übernimmt alles von der Erstellung von Compliance-Arbeitsverträgen bis hin zur Verwaltung der thailändischen Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Sozialleistungen. Bei der Aushandlung von Anstellungsbedingungen ist es entscheidend, sich in der thailändischen Geschäftskultur zurechtzufinden, die großen Wert auf Respekt legt. Die lokalen Experten von G-P verfügen über das für den Erfolg notwendige Fachwissen.

Arbeitsverträge in Thailand

Eine Anstellung in Thailand erfordert Kenntnisse über verschiedene Rechtsformen. In Thailand können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Schriftliche Verträge sind unerlässlich, um den thailändischen Rechtsstandards zu entsprechen. Allerdings ist es zwingend erforderlich, einen aussagekräftigen, schriftlichen Vertrag in der Landessprache zu implementieren, der die Bedingungen der Mitarbeiterabfindung, die Leistungen und die Kündigungsbedingungen klar festlegt. In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag in Thailand sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in thailändischen Baht (THB) angegeben sein.

Arbeitszeiten und Überstunden in Thailand

Die Standardarbeitswoche in Thailand beträgt maximal 48 Stunden. Jede Arbeit, die über 8 Stunden am Tag oder 48 Stunden in der Woche hinausgeht, gilt als Überstunden, die im Allgemeinen 36 Stunden pro Woche nicht überschreiten dürfen. Die Überstundenvergütung ist gesetzlich festgelegt:

Bestimmte Mitarbeiter, wie beispielsweise solche in leitenden Positionen mit Befugnissen hinsichtlich Einstellung, Beförderung und Kündigung, sind von den Regelungen zur Überstundenvergütung ausgenommen.

Gesetzliche Feiertage in Thailand

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten mindestens 13 bezahlte Feiertage pro Jahr gewähren. Die Regierung veröffentlicht die offizielle Liste jährlich. Zu den üblichen gesetzlichen Feiertagen gehören:

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende oder einen planmäßigen Ruhetag, so wird der darauffolgende Werktag als bezahlter Ersatzfeiertag gewährt.

Urlaubstage in Thailand

Arbeitnehmer haben nach einem Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch auf mindestens 6 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. In der Praxis bieten viele Unternehmen 10-15 Tage an, um Talente zu gewinnen und zu binden. Nicht genommene Urlaubstage können vorbehaltlich der Bestimmungen des Arbeitsvertrags ins nächste Jahr übertragen werden.

Krankheitsurlaub in Thailand

Nach thailändischem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 30 Tage bezahlten Genesungsurlaub pro Jahr. Arbeitgeber müssen die thailändischen Arbeitsgesetze einhalten. Bei Abwesenheiten von 3 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest von einem zugelassenen Arzt verlangen. Freistellungen aufgrund einer arbeitsbedingten Verletzung oder Krankheit fallen unter das Arbeitnehmerentschädigungsgesetz und gelten nicht als gesetzlicher Genesungsurlaub.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Thailand

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 98 Tage Mutterschutzurlaub. Die Bezahlung erfolgt wie folgt:

Im privaten Sektor besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Bezahlung von Vaterschaftsurlaub.

Weitere Urlaubsansprüche in Thailand

Das thailändische Recht sieht mehrere andere Arten von bezahltem Urlaub vor, darunter:

Darüber hinaus gibt es bestimmte Urlaubsarten, die üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und in der Regel durch die Unternehmensrichtlinien geregelt werden. Dazu gehören Urlaub wegen Heirat, aus humanitären Gründen, zur Pilgerfahrt nach Mekka (Hajj) oder zum Eintritt ins Mönchsleben.

Krankenversicherung und Leistungen in Thailand

Thailand bietet über ein Sozialversicherungssystem eine allgemeine Gesundheitsversorgung für Arbeitnehmer im privaten Sektor. Dieser Fonds deckt die medizinische Grundversorgung in bestimmten öffentlichen Krankenhäusern ab. Um jedoch einen umfassenderen Versicherungsschutz und Zugang zu Privatkliniken zu ermöglichen, bieten viele Arbeitgeber als wettbewerbsfähige Zusatzleistung eine ergänzende Kranken- und Lebensversicherung an. Ein Employer of Record wie G-P kann Ihnen dabei helfen, attraktive und den Compliance-Vorschriften entsprechende Vergütungspakete für Ihr Team in Thailand zusammenzustellen.

Zusatzleistungen in Thailand

Das Angebot eines Vorsorgefonds ist zwar nicht verpflichtend, aber eine gängige Zusatzleistung, um die Altersvorsorge zu fördern. Richtet ein Arbeitgeber einen Vorsorgefonds ein, muss sein Beitrag mindestens so hoch sein wie der Beitrag des Arbeitnehmers. Dies ist von entscheidender Bedeutung für ausländische Unternehmen, die in Thailand tätig sind. Die Beitragssätze liegen typischerweise zwischen 2% und 15% der Mitarbeitervergütung.

Boni in Thailand

Eine 13-monatige Vergütung oder ein Jahresbonus ist nicht erforderlich, aber in Thailand marktüblich.

Kündigung und Abfindung in Thailand

In Thailand kann im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart werden, die in der Regel bis zu 119 Tage dauert. Diese bestimmte Dauer ist üblich, da Arbeitnehmer, die 120 Tage Dienstzeit absolviert haben, bei fristloser Kündigung Anspruch auf die gesetzliche Abfindungszahlung haben.

Bei einer Kündigung ohne triftigen Grund muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens eine volle Gehaltsperiode im Voraus eine schriftliche Kündigungsfrist einräumen. Darüber hinaus ist die gesetzliche Abfindungszahlung für Arbeitnehmer verpflichtend, die 120 aufeinanderfolgende Tage oder länger gearbeitet haben. Die Zahlung wird auf Grundlage der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters berechnet:

Die korrekte Anwendung dieser Abfindungsregeln ist von entscheidender Bedeutung und eine zentrale Verantwortung des Arbeitgebers. G-P stellt sicher, dass bei allen Kündigungen das thailändische Arbeitsrecht eingehalten wird, wodurch Risiken für Ihr Unternehmen gemindert werden.

Steuern und Sozialversicherung in Thailand

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Beiträge zum thailändischen Sozialversicherungssystem leisten. Beide Parteien tragen 5% der monatlichen Vergütung des Mitarbeiters bei. Die Berechnung basiert auf einer Mindestvergütung von THB 1,650 und ist auf eine Höchstvergütung von THB 15,000 begrenzt, was zu einem maximalen monatlichen Beitrag von THB 750 sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer führt.

Arbeitnehmer unterliegen außerdem der Einkommensteuer (Personal Income Tax, PIT), die vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt werden muss. Nach Abzug der üblichen Freibeträge und Abzüge wird das jährliche Nettoeinkommen mit progressiven Steuersätzen besteuert:

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